Darauf müssen Sie achten bei Zinszahlung zum Laufzeitende: Sparerpauschbetrag und Abgeltungssteuer
Zinsen jährlich oder am Ende der Laufzeit auszahlen lassen?
Als Sparer entscheiden sie selbst, ob Sie eine Festgeldvariante mit jährlicher Zinsauszahlung wählen oder ein Festgeld, bei dem die Zinsen am Jahresende auf dem Festgeldkonto gutgeschrieben und erst am Ende der Laufzeit zusammen mit der Anlagesumme ausgezahlt werden. Denken Sie bei dieser Entscheidung auch an das Finanzamt. Bei größeren Geldanlagen lohnt sich häufig ein Festgeld mit jährlicher Zinsauszahlung, so lassen sich die Zinserträge steuergünstig über die gesamte Laufzeit strecken.
So verteilen Sie Ihre Zinserträge steuergünstig
Als Anleger steht Ihnen jährlich ein Freibetrag zu, der so genannte Sparer-Pauschbetrag. Kapitalerträge wie beispielsweise Festgeldzinsen sind bis zu 1.000 Euro im Jahr einkommensteuerfrei, für Verheiratete verdoppelt sich der Pauschbetrag auf 2.000 Euro (Stand 2023). Bis zu dieser Höhe können Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen, die Zinsen erhalten Sie dann in voller Höhe ausbezahlt. Falls Sie keinen Freistellungsauftrag erteilen oder Ihre Zinserträge den Pauschbetrag überschreiten, muss die Bank allerdings Abgeltungssteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen.
Vermeiden Sie Abgeltungssteuer durch vernünftige Zinsplanung
Bei Festgeldern mit Zinszahlung am Ende der Laufzeit überschreitet die auf einen Schlag ausgeschüttete Zinssumme häufig den Freibetrag, der immer je Kalenderjahr gilt. Der über den Pauschbetrag hinausgehende Anteil der Zinsen ist dann steuerpflichtig. Angenommen, als unverheirateter Sparer legen Sie 30.000 Euro zu 2,50 % Verzinsung für 5 Jahre fest und erteilen der Bank den vollen Freistellungsauftrag von 1.000 Euro im Jahr, ergibt sich folgender Vergleich:
Festgeldkonto mit jährlicher Zinsauszahlung | Festgeldkonto mit Zinszahlung am Ende der Laufzeit | |||
---|---|---|---|---|
Zinszahlung am Jahresende in Euro | davon einkommen-steuerpflichtig | Zinszahlung am Jahresende in Euro | davon einkommen-steuerpflichtig | |
1. Jahr | 750,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
2. Jahr | 750,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
3. Jahr | 750,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
4. Jahr | 750,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
5. Jahr | 750,00 | 0,00 | 3.942,24 | 2.942,24 |
Werden die Zinsen jährlich ausgezahlt, wird der Sparer-Pauschbetrag in keinem Jahr der Laufzeit überschritten, die Zinsen bleiben vollständig steuerfrei. Beim Festgeld mit Zinszahlung am Ende der Laufzeit übersteigt der Kapitalertrag im fünften Jahr dagegen den Freibetrag um 2.942,24 Euro. Diese Summe ist steuerpflichtig, die Bank behält davon Abgeltungssteuer ein.