Einlagensicherung
Gerade bei der Einlagensicherung treten immer wieder horrende Unterschiede auf. Zum Beispiel sind Aktien und Fonds nicht gerade die Anführer in Bezug auf Einlagensicherung. Nach immer wieder kehrenden Talfahrten an den Börsen, gibt es bei diesen Anlageformen keinerlei Sicherheit der Einlagen. Umso attraktiver sind in solchen krisengeschüttelten Zeiten Anlageprodukte die Festgeldkonten, bei denen gesetzliche Einlagensicherung besteht. Banken werden richtig überrennt mit Anfragen über die attraktiven Veranlagungsprodukte, und Attraktivität ist auf jeden Fall vorhanden, da online unzählige Vergleiche aufgestellt werden und die interessanten Angebote darstellen.
Doch die Anleger wollen heutzutage nicht mehr nur noch enorme Zinsgewinne, sondern legen viel größeren Wert auf die Sicherheit des Geldes und die Kapitalgarantie. Sicherheit steht an erster Stelle, was ja in krisenreichen Zeiten keine Besonderheit darstellt, denn jeder will sein Geld so sicher wie möglich wissen, das hat Priorität.
Deutsche Banken haben Einrichtungen für Einlagensicherung erstellt
Alle Tagesgeldkonten und auch Festgeldkonten sind in Deutschland über eine Entschädigungseinrichtung deutscher Kreditinstitute in Höhe von bis zu 100.000 Euro zu hundert Prozent abgesichert. Diese grundsätzliche Regelung gilt seit dem 1.1.2011, davor war sie deutlich niedriger. Für den Anleger heißt das nun, dass das angelegte Geld, egal ob in Form von Festgeld oder Tagesgeld, einer gesetzlichen Einlagensicherung unterliegt.
Also im Falle eines Konkurses des kontoführenden Kreditinstitutes oder aus anderen Gründen werden einhundert Prozent des angelegten Kapitals ausgezahlt, jedoch höchstens 100.000 Euro. Bei höheren Einlagesummen bei den Sparformen wie Festgeld oder auch Tagesgeld ist das für Anleger keine gute Lösung, da das Verlustrisiko sehr hoch ist und somit nicht akzeptabel ist.
Daher haben sich die meisten Kreditinstitute in Deutschland zu Sicherungssystemen zusammengeschlossen. Hier gibt es zum Beispiel den Haftungsverbände, Einlagensicherungsfonds, Sicherungseinrichtungen oder Entschädigungseinrichtungen. Alle diese Einrichtungen für die Einlagensicherung erhöhen zusätzlich die gesetzlich festgelegte Grundsicherung um vieles. Alle Anleger von Kapital in Festgeld oder auch Tagesgeld sollten generell genau auf die Einlagensicherung, bereits vor Abschluss des Vertrages, ein konkretes Augenmerk legen.
Grundsätzlich bieten alle Banken auf Sparbücher und Anlagen in Festgeld und in Tagesgeld eine Einlagensicherung an, allerdings nur gelten diese Sicherungen nur bis zu einem bestimmten Geldbetrag, wer mehr angelegt hat, könnte dies dann im Falle einer Insolvenz der Bank verlieren. Definitiv ist klar, wenn das Kreditinstitut insolvent wird, ist jener Betrag, der die Einlagensicherung übersteigt, endgültig weg. Jene Anleger, die also beträchtliche Geldbeträge anlegen wollen, werden die Limits der Einlagensicherungen, die in Deutschland gelten, womöglich gleich überschritten haben.
Für den Anleger ist dann die beste Lösung, mehrere verschiedene Konten bei unterschiedlichen Kreditinstituten zu eröffnen und das Kapital, das angelegt werden soll aufzuteilen. Festgeld ist gesetzlich per Einlagensicherung abgesichert und somit eine hervorragende Variante für längerfristiges Sparen und Anlegen von Kapital. Und durch die zusätzlichen Sicherungseinrichtungen erhöhen sich die gesetzlichen Grundsicherungen für den Anleger um Vielfaches. Zum Beispiel solche zusätzlichen Sicherungseinrichtungen sichern Spareinlagen, Termineinlagen und weitere Sparformen in unbegrenzter Höhe zu einhundert Prozent.
Und diese zusätzlichen Absicherungen erfolgen durch rein freiwillige Einlagensicherung der Kreditinstitute. Zusätzlich gibt es in Deutschland über die gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung hinaus von den Einlagensicherungsfonds vom Bundesverband der deutschen Banken. Bei diesem Einlagensicherungsfonds haben sich zahlreiche und vor allem namhafte Banken in Deutschland zusammengeschlossen und sollte der Fall eintreten, dass eine Bank Insolvenz anmelden muss, haftet dieser Einlagensicherungsfonds mit 30 Prozent des zu haftenden Kapitals pro Kunde.
Einlagensicherung bei Gemeinschaftskonten?
Bei privaten Einzelkonten liegt die gesetzliche Einlagensicherung bei einer Summe von 100.000 EUR pro Person. Sollte über diesen Betrag hinaus noch Guthaben existieren, kann dieses in vielen Fällen durch interne Sicherungssysteme der Banken abgesichert sein, sodass die Einzelkonten weitgehend abgesichert sind: Was nicht durch die gesetzliche Einlagensicherung abgedeckt wird, decken die meisten Banken ab und leisten eine Garantie über das Sparguthaben, das die 100.000 € aus der gesetzlichen Einlagensicherung übersteigt.
Bei Gemeinschaftskonten liegt der Fall folgendermaßen – hier gilt es, Besonderheiten zu beachten. Von einem Gemeinschaftskonto wird gesprochen, wenn mehrere Personen gemeinsam ein Konto eröffnen (etwa Ehepartner, Lebensgefährte und so weiter). Dies können auch Firmen oder Personengruppen wie Erbenvereinigungen sein. Solche Konten werden gemeinschaftlich geführt. Verfügungsberechtigt sind alle Kontoinhaber, entweder jeder einzeln für sich oder gemeinsam. Ein Recht auf Entschädigung, falls die Bank in Schwierigkeiten der Liquidität kommt oder gar insolvent wird, hat allerdings prinzipiell jeder einzelne Kunde für sich.
Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe?
Der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe trägt entscheidend dazu bei, dass die Spareinlagen bei der Sparkassen-Finanzgruppe sicher sind. Natürlich gibt es auch eine gesetzliche Einlagensicherung: Diese sichert alle Sparguthaben bis zu einer Höhe von 100.000 EUR pro Kunden ab, d.h. diese muss Summe wieder an den Sparer ausgezahlt werden. Der Haftungsverbund geht noch einen wichtigen Schritt weiter, indem er garantiert, dass eine wesentlich höhere Spareinlage abgesichert wird – nämlich eine unbegrenzte Summe. Egal, wie hoch die Spareinlage ist – die Sparkassen-Finanzgruppe hat über ihren Haftungsverbund die Möglichkeit, jede Summe abzusichern und die Auszahlung der Spareinlage zu garantieren.
Dies funktioniert im Grunde genommen über das Solidaritätsprinzip: Es haben sich die 423 Sparkassen, 8 Landesbankkonzerne und 10 Landesbausparkassen zu einer Gemeinschaft zusammengefunden, die im Notfall füreinander einstehen und füreinander haften würden. Gestützt wird dieses Sicherungssystem wiederum von insgesamt 13 Sicherungseinrichtungen, die den satzungsrechtlichen Haftungsverbund bilden (Stand 2012.) Diese Einrichtungen sind die elf regionalen Sparkassenstützungsfonds, die Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen und der Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.
Durch dieses engmaschige Netz gelingt es, sich für den Notfall zu rüsten und dafür zu sorgen, dass kein Mitglied des Haftungsverbundes im schlimmsten Fall zahlungsunfähig wird. Dies hat unmittelbare Vorteile für den Sparer, denn er kann sicher sein, dass sein Geld nicht verloren gehen kann. Bisher ist es noch nie vorgekommen, dass ein Geldanleger eines Mitgliedsinstituts sein Sparguthaben verloren hat, dass ein Sparer für Verluste entschädigt werden musste oder ein Mitgliedsinstitut in Liquiditätsprobleme geraten ist.
Verteilung auf viele Mitglieder macht die Sicherung möglich.
Diese Sicherheit beruht auf der Solidarität zwischen den verschiedenen Kreditinstituten, die den Haftungsverbund bilden. Rein praktisch funktioniert dies durch die Übernahme von Bürgschaften und Garantien sowie durch das Auszahlen von Eigenmitteln. Da diese Verpflichtungen jedoch auf viele Mitglieder verteilt sind und zudem durch mehrere Sicherheitseinrichtungen gestützt werden, kann der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe das Garantieren der Spareinlagen überhaupt erst leisten. So trifft ein Engpass in der Liquidität nicht ein einzelnes Kreditinstitut, das dabei leicht in den Konkurs geraten könnte. Vielmehr wird der Engpass der Liquidität auf viele Schultern verteilt, die jede für sich mit verhältnismäßig geringem Einsatz dazu beiträgt, den Engpass zu beheben.
Einlagensicherung bei Volksbanken und Raiffeisenbanken?
Alle Genossenschaftsbanken, wie etwa auch die Volksbanken und Raiffeisenbanken, haben ein eigenes Sicherungssystem, das die Spareinlagen der Kunden vor Liquiditätsengpässen und (im schlimmsten Fall) vor Insolvenz des Kreditinstituts schützt. Damit soll gewährleistet werden, dass die Spareinlagen des einzelnen Geldanlegers selbst auch dann ausgezahlt werden können, wenn das betreffende Kreditinstitut im schlimmsten Fall zahlungsunfähig ist.
Das Sicherungssystem der Volksbanken und Raiffeisenbanken nimmt dabei eine Vorreiterposition ein, denn es ist das älteste seiner Art in Deutschland: Bereits 1930 gründeten die Banken das Sicherungssystem, das seitdem durch den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) verwaltet wird. Dahinter steckt im Grunde genommen ein Solidarsystem.
Ein Sicherungssystem zum Wohl der Kunden
Es werden dabei von den Mitgliedsbanken des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken mehrere unterschiedliche Garantiefonds gebildet. Diese Garantiefonds werden also vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken gespeist – jede Bank steuert einen geringen Prozentanteil der Spareinlagen bei und bildet so die Garantiefonds.
Diese dienen dazu, dass einer der Garantiefonds einem Kreditinstitut unter die Arme greifen kann, wenn es in Probleme der Liquidität geraten ist. Wenn ein einzelner Garantiefond nicht ausreichen sollte, kann auch der komplette Garantieverbund einspringen.
Eins ist dabei garantiert sicher: Das Sparguthaben der Kunden, denn letzten Endes sichern die Garantiefonds vor allem, dass die Sparguthaben ausgezahlt werden können. Dabei geht die Sicherung über die gesetzliche Einlagensicherung entscheidend hinaus.
Sollte eine Bank in Zahlungsschwierigkeiten geraten, greift zunächst zwar die gesetzliche Einlagensicherung (bis zur gesetzlich festgeschriebenen Höhe von 100.000 EUR pro Kunde), wenn darüber hinaus noch Kapital benötigt werden sollte, tritt die Einlagensicherung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken in Kraft und sichert die kompletten Spareinlagen in unbegrenzter Höhe sowie darüber hinaus auch Inhaberschuldverschreibungen der einzelnen Kreditinstitute. Damit sind selbst im schlimmsten Fall einer Insolvenz die Spareinlagen der Kunden zu vollständig gesichert.
Über die Einlagensicherung hinaus bietet der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken zudem Beratung und Unterstützung einer Mitgliedsbank, die in Zahlungsnot geraten ist, bei einer Sanierung, damit die Geschäfte möglichst bald wieder reibungslos weitergehen können. Profitieren wird davon letzten Endes der einzelne Kunde.
Einlagensicherung im Ausland beziehungsweise in der EU
Für alle Länder der EU gilt die gesetzliche Regelung für die Einlagensicherung. Diese per Gesetz festgelegte Regelung ist seit 1.1.2011 für alle Staaten der Währungsunion bei 100.000 Euro festgesetzt. Das heißt nun, wenn ein Kreditinstitut Insolvenz anmelden sollte, bekommen alle Anleger bis zur gesetzlich festgelegten Summe ihre Einlagen zu hundert Prozent zurück. Für den Anleger ist es wichtig, dass im Fall einer Insolvenz der Bank, sofort selbst ein Antrag auf die Rückerstattung gestellt wird, und zwar in schriftlicher Form und dieser Antrag muss alle wichtigen Daten zu dem Konto und Kontoinhaber enthalten. Außerhalb der EU gibt es auch Staaten mit niedrigeren Einlagensicherungen aufgrund von Wertabfällen der jeweiligen Währungen.
Wie finde ich die besten Festgeldangebote:
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# | Festgeld - Anbieter | Max. Zinsen p.a. | Mindesteinlage | Zins gilt für | Details | |
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1 | Stellantis Direktbank Festgeld | 2,95% | 500,00 € | jährlich | Antrag | |
2 | Credit Agricole Festgeld | 2,75% | 5.000,00 € | jährlich | Antrag | |
3 | Klarna Festgeld+ | 3,03% | 1,00 € | jährlich | Antrag | |
4 | Kommunalkredit Invest Festgeld | 2,50% | 1,00 € | jährlich | Antrag | |
5 | Volkswagen Bank Sparbrief | 2,50% | 2.500,00 € | jährlich | Antrag |