Festgeldkonto wechseln
Grundsätzlich wird ein Festgeldkonto mit der Absicht eröffnet, eine bestimmte Geldsumme über einen genau definierten Zeitraum, für den Sparer absolut risikofrei und durch die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert und zu einem fixen Zinssatz gewinnbringend anzulegen.
Zu den wesentlichen Vorteilen eines Festgeldkontos zählt dabei zum einen der fixe Zinssatz, der über die gesamte Laufzeit hinweg gleich bleibt und von den häufigen Zinsschwankungen am Finanzmarkt bis zum Ablauf der Laufzeit nicht beeinflusst wird.
Beeinflusst wird der Zinssatz lediglich durch den sogenannten Leitzins, der von den Zentralbanken festgelegt wird. Diese Einstufung ist mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung verbunden und hat speziell auf die Banken, welche Festgeldkonten anbieten, einen Einfluss.
Das bedeutet für den Anleger, dass in Zeiten eines wirtschaftlichen Aufschwungs ein Festgeldkonto besonders attraktiv ist, da auch die Banken ihre Zinsen auf die Konten anheben. Und zum anderen sind es eben die höheren Zinssätze, die im Vergleich zu einem normalen Sparbuch bzw. auf ein Tatgeldkongo gewährt werden. Hier gilt auch der Grundsatz: Je länger die Laufzeit ist, desto höher sind auch die Zinssätze.
Wie auch immer, es sollte aber schon zu Beginn darauf Bedacht genommen werden, dass nur wirklich freies bzw. überschüssiges Kapital auf ein Festgeldkonto gelegt wird. Denn bei einer vorzeitigen Auflösung oder eines Wechseln des Kontos auf eine andere Anlageart innerhalb der vertraglich vereinbarten Laufzeit ergeben sich für den Kontoinhaber eigentlich nur Nachteile. Und die wiederum betreffen nicht nur die Höhe der Zinsen. Denn der bei der Kontoeröffnung festgelegte Zinssatz kommt in diesem Fall nicht mehr zum Tragen.
Was bewirkt der Wechsel auf ein Taggeldkonto oder auf eine andere Sparform
Nach dem Ablauf der Laufzeit hat der Wechsel auf ein Taggeldkonto absolut keine gravierenden finanziellen Auswirkungen, da ja die Vertragszeit durch den Kontoinhaber eingehalten wurde und durch die Bank der erhöhte Zinssatz gewährleistet und dem Anfangsguthaben gutgeschrieben wird. Auf ein Taggeldkonto werden allerdings in weiterer Folge weniger Zinsen gewährt, als auf ein Festgeldkonto.
Zudem sind diese Sätze auch variabel und können sich eigentlich täglich ändern. Die Zinssätze werden üblicherweise für ein Jahr, also per anno (p. a.) angegeben und je nach Bank zeitlich verschieden auf das Konto gebucht. Dies kann monatlich, quartalsweise oder am Ende des Jahres erfolgen. Der wesentliche Vorteil liegt aber darin, dass das Guthaben jederzeit für den Inhaber des Kontos verfügbar ist und teilweise oder im Ganzen behoben werden kann.
Ein vorzeitiger Festgeldkonto Wechsel ist nicht ganz einfach und kann gravierende Probleme verursachen
Diese Feststellung ist dadurch zu begründen, dass ein Festgeldkonto in seiner Gebarung relativ unflexibel ist. Das Guthaben ist gebunden und erst am Laufzeitende bei rechtzeitiger Kündigung verfügbar, wobei die Kündigungsfristen von Bank zu Bank verschieden sind. Dieser Umstand ist vor dem Abschluss unbedingt zu bedenken, da eine vorzeitige Auflösung von mehreren Faktoren abhängig ist bzw. mit finanziell unangenehmen Folgewirkungen verbunden sein kann.
Unter anderem bedarf es in den meisten Fällen der Zustimmung durch die Bank. Bei einer vorzeitigen Auflösung ist es auch möglich, dass die Bank Vorschusszinsen in Rechnung stellt bzw. ein vom Geldinstitut festgelegter Strafbetrag fällig wird. Grundsätzlich kann der Anleger aber damit rechnen, dass auf einen Großteil der bisher angefallen Zinserträge verzichtet werden muss. Und bei extremen Fällen kann es bei einer vorzeitigen Kündigung auch zu einem Minus am Konto kommen.
Allein schon aus diesen Gründen ist ein Abwarten der Laufzeit immer besser. Wird auf eine rechtzeitige Kündigung vergessen, dann kann es sein, dass die Bank die Laufzeit automatisch um die gleiche Dauer verlängert. Dadurch entsteht der Nachteil, dass eine weitere Periode der Laufzeit abgewartet werden muss. Diese Vorgangsweise der Banken stellt aber in der heutigen Zeit die Ausnahme der Regel dar.
Daher sollte schon zu Beginn der Laufzeit eine entsprechende Klausel im Vertrag eingebracht werden, die eine einseitige Prolongierung des Festgeldkontos untersagt. Problemlos gestaltet sich für den Kontoinhaber hingegen die planmäßige Auflösung des Kontos, also mit dem regulären Ende der Laufzeit. Dann ist das eingebrachte Kapital einschließlich der erwirtschafteten Zinserträge für den Anleger frei verfügbar.