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Freistellungsauftrag

Alle steuerpflichtigen Kunden einer Bank, die Kapitalerträge erzielen, haben die Möglichkeit, sich dem automatischen Abzug der Steuer zu entziehen und um dies in die Wege zu leiten, ist es erforderlich als Steuerpflichtiger einen sogenannten Freistellungsantrag zu stellen.

Mit diesem Freistellungsantrag können Bankkunden dem entgehen, dass die Bank automatisch den Anteil von 25 Prozent, also ein Viertel der erzielten Zinsen, als Einkommenssteuer an das Finanzamt abliefert. Passieren kann das ohnehin nur, wenn die aktuell gültigen Freibetragsgrenzen deutlich überschritten werden.

Für den Steuerzahler entstehen durch so einen Freistellungsauftrag keine weiteren Kosten. Grundsätzlich können Deutsche Bürger jedes Jahr bis zu 801 Euro als Freibetrag auf ihre Zinsen, Kursgewinne und Dividenden geltend machen. Bei Ehepaaren, die einer gemeinsamen Steuerpflicht unterliegen, muss ein Antrag auf Freistellung auch gemeinsam erteilt werden und somit können Ehepaare bis zu 1.602 Euro jährlich geltend machen, also für beide Partner zusammen versteht sich.

Bis zu diesem festgelegtem Betrag können Anleger bei einer oder mehreren Banken einen Freistellungsauftrag einrichten lassen. Die Aufteilung ist dadurch möglich, da ja viele Bankkunden bei verschiedenen Banken Geld anlegen.

Die Freistellungsaufträge dürfen die Grenze von 801 Euro bei Einzelpersonen und die Grenze von 1.602 Euro bei Ehepaaren nicht überschreiten. Konkret heißt das dann, dass die Bank für Gewinne und Zinsen bis zur Höhe des jeweiligen Freibetrages keine Steuern abzieht. Zinsen bis zu diesen Beträgen sind sozusagen für den Anleger steuerfrei zu erwirtschaften.

Von den Zinsen, die über den Freibetrag hinausgehen, werden die 25 Prozent an Abgeltungssteuer zusammen mit Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls inklusive Kirchensteuer abgezogen. Es sollte auf jeden Fall immer regelmäßig geprüft werden, ob die gegenwärtigen Freistellungsaufträge noch den momentanen Gegebenheiten entsprechen, besonders wichtig wenn bei mehreren unterschiedlichen Banken Konten und Kapitalanlagen geführt werden.

Im so einem Falle muss der Freibetrag sinnvoll aufgeteilt werden, denn für Girokonten ohne wesentliche Guthabenzinsen ist kein Bedarf für einen Freistellungauftrag über einige hundert Euro. Der Maximalbetrag sollte insgesamt keinesfalls überschritten werden, das ist von großer Wichtigkeit.

Wie sich der Freistellungsauftrag überhaupt auswirkt

Von einem Festgeldkonto mit einer Laufzeit von genau einem Jahr und einem Veranlagungsbetrag von 10.000 Euro und einem Zinssatz von genau 3 Prozent pro Jahr ausgehend, so ist der Anleger hier in diesem Fall nicht kirchensteuerpflichtig und der Zinsbetrag liegt unter den 801 Euro pro Person, das heißt ein Freistellungsauftrag kann beantragt werden.

Sofern kein Freistellungsauftrag an die Bank übermittelt wird, bei der das Festgeldkonto geführt wird, wird die Steuer auf die Zinsen direkt von der Bank eingezogen und an das Finanzamt abgeführt, auch wenn sich die Zinserträge unter der Freibetragsgrenze befinden.

In diesem Fall können die zu viel gezahlten Steuerbeträge im Rahmen der jährlichen Steuererklärung im Nachhinein wieder zurück gefordert werden, aber dies sollte vermieden werden und daher vorab ein Freistellungsauftrag bei dem zuständigen Kreditinstitut eingereicht werden. Viele Banken bieten die Möglichkeit, sogar online einen Freistellungsauftrag zu erstellen und an die Bank zu übermitteln.

Zu beachten ist, dass so ein Freistellungsauftrag sich immer auf die Bank bezieht, und nicht nur auf ein Konto, wie zum Beispiel ein Festgeldkonto. Hat jemand mehrere Konten bei einer Bank, bezieht sich der Freistellungsantrag auf alle.

Zinsen sind Einnahmen aus Kapitalvermögen

Alle Zinserträge, die auf einem Festgeldkonto erzielt werden, sind als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu betrachten und unterliegen somit der Einkommenssteuer. Seit 2009 muss der Anleger dieses Einkommen aus Kapitalvermögen nicht mehr selbst bei der Steuererklärung berücksichtigen, sondern die Bank behält sich die Steuer ein und liefert diese als eine Quellensteuer an das Finanzamt ab.

Liegen die Zinsen unter dem Freibetrag, sollte ein Freistellungsantrag gestellt werden. Es besteht zwar keine Verpflichtung für den Inhaber eines Festgeldkontos einen Freistellungsantrag zu stellen, jedoch ist es sehr empfehlenswert, damit die Zinsen im ganzen Ausmaß ausbezahlt werden können und nicht im Nachhinein vom Finanzamt Rückforderungen angestellt werden müssen.

Ein Freistellungsauftrag für ein Festgeldkonto ist nicht erforderlich, wenn das Festgeldkonto bei derselben Bank wie andere Veranlagungen geführt wird, ansonsten muss ein eigener Freistellungsauftrag für das Festgeldkonto eingereicht werden.

Kontrollverfahren für Freistellungsauftrag

Damit der Freibetrag von 801 Euro nicht überschritten wird, gibt es mehrere Kontrollverfahren, die genutzt werden, um den Freistellungsbetrag von den Kunden ermitteln zu können. Hierzu gehört vor allem zuerst einmal, dass jede Bank, einmal im Jahr, die ganzen Freistellungsbeträge ihrer Kunden an das Finanzamt übermitteln muss. Diese Übermittlung findet online statt, sodass die Daten schnell ausgetauscht werden können.

Die Informationen werden vom Finanzamt geprüft, sodass bei jedem Anleger ermittelt werden kann, wo dieser sein Kapital angelegt hat und wie hoch bei ihm der Freibetrag ausfällt. Um die Geldanlagen besser den Anlegern zuordnen zu können, muss jeder Kunde eine ID nutzen, um die Anlagen öffnen zu können.

Da jeder Anleger nur eine solche ID hat, können dann alle Konten, die mit dieser Identifizierung eröffnet wurden, schnell zugeordnet werden. Somit ist es für das Finanzamt noch leichter, Abweichungen in den Freistellungsaufträgen herauszufinden. Bei dem Kontrollverfahren arbeitet das Bundeszentralamt für Steuern mit den zuständigen Finanzämtern zusammen.

Sollten Freistellungsaufträge überschritten worden sein, leitet das Bundeszentralamt diese Information an die Finanzämter weiter, die in Folge dessen die betroffenen Anleger zur Abgabe der Anlage KAP auffordern.

Freistellungsaufträge richtig verteilen

Um keine Steuern für die Zinsen des Festgeldes oder anderen Anlagemöglichkeiten zahlen zu müssen, kann der Freistellungsantrag gestellt werden. Mit dem Freistellungsantrag hat der Anleger die Wahl, ob er die Freistellung für ein Konto nutzen möchte oder die Freistellung auf mehrere Konten aufteilt. Die Aufteilung auf mehrere Konten hat den Vorteil, dass die angesparten Gelder in geringerer Höhe auf den Konten deponiert sind und dadurch eine geringere Steuerlast anfällt.

Unbedingt ist vom Anleger zu beachten, das die Obergrenze des Freistellungsbetrages nicht überschritten wird. Dies bedeutet, auch wenn der Anleger auf drei verschiedenen Konten Geld anspart, darf die Gesamthöhe von 801 Euro bei Alleinstehenden und 1.602 Euro bei Verheirateten nicht überschritten werden. Freistellungsaufträge werden von den Banken automatisch zum Bundeszentralamt für Steuern übermittelt und unterliegen ab dem Zeitpunkt einem Kontrollverfahren. Im Rahmen dieses Kontrollverfahrens wird überwacht, ob die Obergrenze des Freistellungsbetrages nicht überschritten wird.

Was beim Freistellungsantrag der unterschiedlichen Banken zu beachten ist

Damit es mit dem Freistellungsantrag bei den verschiedenen Banken keine Probleme gibt, sollten einige Faktoren und Aspekte besonders beachtet werden. Besonders wichtig dabei ist, dass der Höchstbetrag für die Steuerbefreiung nicht überschritten wird. Mitunter ist es dabei aber schwer, den Überblick über die gesamten Freistellungsanträge zu behalten.

Zu empfehlen ist für Anleger, dass von den Freistellungsanträgen Kopien angefertigt werden, die bei den Unterlagen aufbewahrt werden, die über die Konten gesammelt wurden. Zu beachten ist ebenso, das bei Verheirateten der Freistellungsantrag zusammen unterschrieben werden muss. Diese Sonderregelung sieht vor, das Freistellungsanträge nur gemeinschaftlich unterschrieben werden müssen. Im Zeitalter des Internets haben Anleger die Möglichkeit, eine Online Abfrage ihres Kontos durchzuführen.

Anhand der Beträge, die auf den Konten bis zu dem Zeitpunkt angespart wurden, kann der Anleger errechnen, welche Zinsausschüttung er zu erwarten hat. Sollten die Zinsen aller Konten die Obergrenze des Freistellungsbetrages überschreiten, sollte der Anleger zeitnah die Beträge umschichten und auf weitere Konten zu verteilen, damit die Höchstgrenze des Freistellungsbetrages nicht erreicht wird.

Je mehr Konten der Anleger zum Erhalt des Freistellungsbetrages einrichtet, um so komplizierter wird die Überwachung jeglicher Konten. Zu überlegen wäre für den Anleger die Mitarbeit der Banken, die informieren, wenn der Freistellungsbetrag überschritten werden würde.

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