Prolongation – was ist das, welche Fristen sind einzuhalten, welche Konditionen gelten etc.?
Prolongation: Wenn Sie nicht kündigen, wird Ihr Festgeld verlängert
Wenn Sie Ihr Festgeld nicht vor Ende der Laufzeit kündigen, verlängern viele Anbieter die Geldanlage für den gleichen Anlagezeitraum. Die automatische Wiederanlage Ihres Geldes wird auch als Prolongation („Verlängerung“) bezeichnet. Die Prolongation erfolgt zu dem Zinsatz, den der Anbieter zu diesem Zeitpunkt für Festgelder entsprechender Laufzeit gerade zahlt. Der neue Zinssatz kann also höher, aber auch niedriger sein als der ursprünglich vereinbarte Zins.
Behalten Sie immer die Laufzeit im Blick
Um eine unfreiwillige Prolongation vermeiden, sollten Sie als Bankkunde die Laufzeiten Ihrer Festgelder stets im Blick haben. Wenn andere Anbieter mittlerweile mehr Rendite bieten, kündigen Sie Ihre Festgeldanlage am besten rechtzeitig vor Ende der Laufzeit, dann können Sie mit ihrem Kapital problemlos zu einem zinsstärkeren Anbieter wechseln und sich bessere Konditionen sichern. Übrigens können Sie ein Festgeld auch vorsorglich gleich nach der Anlage kündigen, wenn sie den Kündigungszeitpunkt später keinesfalls verpassen wollen.
Kündigen Sie rechtzeitig per Einschreiben
Kündigen Sie ein Festgeld immer schriftlich. Das Kündigungsschreiben muss der Bank spätestens am letzten Tag der Laufzeit zugehen. Es reicht eine einfache Formulierung wie:
„Sehr geehrte Damen und Herren, überweisen Sie das Guthaben meines
Festgeldkontos Nr. 654321 bei Fälligkeit bitte auf das angegebene Referenzkonto. Mit freundlichen Grüßen, N.“
Unterschreiben Sie die Festgeldkündigung unbedingt persönlich. Senden Sie das Schreiben möglichst eine Woche vor dem Fälligkeitstermin per Einschreiben an die Festgeldbank, damit sie dem Empfänger in jedem Fall rechtzeitig zugeht und Sie im Streitfall einen Nachweis in der Hand haben.