Festgeld kündigen – So machen Sie alles richtig!
Wenn Sie ein Festgeld abschließen, garantiert Ihnen die Bank die vereinbarten Zinsen bis zum Ende der Laufzeit. Im Gegenzug kann die Bank über die gesamte Zeit mit der angelegten Summe planen. Ein Festgeld lässt sich deshalb nicht vorzeitig kündigen. Zwar sind manche Anbieter im Einzelfall kulant und zahlen das Festgeld im Notfall auch vor Fälligkeit zurück. Als Kunde müssen sie dann aber hohe Zinseinbußen hinnehmen. Aus diesem Grund sollten Sie Ihr Geld immer nur solange festlegen, wie Sie es mit Sicherheit nicht brauchen.
Kündigen Sie Ihr Festgeld rechtzeitig vor Ablauf
Bei vielen Banken müssen Sie Ihr Festgeld vor Ende der Laufzeit ausdrücklich kündigen, weil es sich sonst um den gleichen Anlagezeitraum verlängert. Ob das Festgeld gekündigt werden muss oder ob die Anlage automatisch endet, können Sie den genauen Vertragsbedingungen des Anbieters entnehmen. Wenn sie eine Festgeldanlage zum Ende der Laufzeit kündigen wollen, reicht ein einfaches Schreiben an die Bank aus – am besten per Einschreiben, dann haben Sie einen eindeutigen Nachweis in der Hand. Sie können folgendes Muster-Kündigungsschreiben nutzen:
Ihre Anschrift
Name der Festgeldbank
Anschrift der Festgeldbank Datum
Kündigung meines Festgeldkontos Nummer 12345678
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich mein Festgeldkonto Nummer 12345678 zum (Datum Laufzeitende).
Bestätigen Sie mir die Kündigung bitte schriftlich und überweisen Sie das Guthaben einschließlich Zinsen auf das hinterlegte Referenzkonto.
Stornieren Sie den von mir erteilten Freistellungsauftrag bitte zum nächstmöglichen Termin und löschen Sie meine persönlichen Daten nach Vertragsende entsprechend der Datenschutzbestimmungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Unterschrift
Freibetrag zum neuen Festgeld-Anbieter mitnehmen
Falls Sie keine Geldanlagen mehr beim bisherigen Festgeldanbieter besitzen, sollten Sie zusammen mit Ihrer Festgeldkündigung auch den erteilten Freistellungsauftrag löschen. Dann können Sie Ihren Steuerfreibetrag voll bei anderen Banken nutzen, sobald Sie dort neue und besser verzinste Geldanlagen tätigen. Selbstverständlich lässt sich der Freibetrag für Kapitalerträge auch auf verschiedene Banken aufteilen. Insgesamt darf die Summe der erteilten Freibeträge der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (Verheiratete 1.602 Euro, Stand 2012) aber nicht überschreiten. Sie suchen ein Festgeld mit erstklassiger Rendite? Machen Sie jetzt den Vergleich und beantragen Sie Ihr Festgeldkonto gleich online!