Festgeldkonto für Kinder
Verfügt ein Kind oder ein minderjähriger Jugendlicher über ausreichende Geldbeträge für langfristige Ersparnisse und die geforderte Mindesteinlage, so kann das Kind, beziehungsweise der Jugendliche, auch ein Festgeldkonto eröffnen. Allerdings ist bis zur Erreichung der Volljährigkeit mit dem 18. Lebensjahr die Zustimmung der erziehungsberechtigten Erwachsenen dafür erforderlich. Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten wird durch die handschriftliche Unterschrift auf dem Bankvertrag für das Konto kundgetan.
Dabei können die Eltern entweder im eigenen Namen für ein jüngeres Kind ein Festgeldkonto anlegen oder es kann von Anfang an die Inhaberschaft des Kindes für das Konto eingetragen werden. Es ist immer sicherer das Kind von vornherein als Inhaber des Kontos bei der Bank einzutragen. Die Lebenssituation der Eltern kann sich verändern, und es kann zu Streitigkeiten über die Inhaberschaft der Ersparnisse kommen. Bei Jugendlich wird ohnehin zumeist der Jugendliche selbst von den Eltern als Kontoinhaber festgelegt.
Soll ein Online Festgeldkonto von dem Kind oder vom Jugendlichen eröffnet, müssen die Erziehungsberechtigten ebenfalls das Post Ident Verfahren durchführen. Ein Referenzkonto, ein Girokonto, ist immer anzugeben.
Vergleich Festgeld für Kinder nutzen
Ein Festgeldkonto erfordert in der Regel eine nicht geringe Geldsumme als Mindesteinlage. Diese wird mit der Festgeld-Kontoeröffnung fällig. Von der sofortigen Einzahlung der gesamten Mindesteinlage sind auch Kinder und Jugendliche nicht ausgenommen, die ein Festgeldkonto eröffnen. Ist ein solcher Betrag nicht, oder nur mit wirtschaftlichen Einschränkungen verfügbar, sollte lieber eine andere Art der Geldanlage, zum Beispiel das Kinder Tagesgeldkonto gewählt werden. Das trifft auch auf die vereinbarten Einzahlungen für die laufenden Spareinlagen zu.
Hier sollte unbedingt der Vergleich Festgeld im Internet von unabhängigen Portalen und auch der Festgeldrechner online genutzt werden. Dabei sollten, sofern die Entscheidung für das Festgeldsparen vom Kind oder Jugendlichen ausgeht, die Eltern aktiv helfen, die besten Angebote für Zinsen und Konditionen zu finden. Die Sparanlage auf einem Festgeldkonto Kinder und für Jugendliche kann sich auch lohnen, wenn die Kinder, zum Beispiel durch ein Erbe, zu eigenem Vermögen gekommen sind. Die Banken sind eigentlich sehr um die Kinder und Jugendlichen als Kunden bemüht. Die jungen Kontoinhaber werden oft zu dauerhaften Kunden der Bank im Erwachsenenalter.
Der Freibetrag für Kapitalerträge bei Kindern ist höher als der von Erwachsenen
Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass auch Kapitalerträge versteuert werden, zumindest ab einer gewissen Höhe. Der Sparerfreibetrag beträgt für ledige Erwachsene bei 1.000 Euro pro Jahr, während verheiratete Paare ab einer Höhe von 2.000 auf ihre Kapitalerträge Steuern bezahlen müssen. Für Kinder und Jugendliche gibt es auch einen Sparerfreibetrag, allerdings liegt der weitaus höher als bei Erwachsenen, vorausgesetzt, dass die Kinder über kein eigenes Einkommen verfügen.
Dieser Freibetrag setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Zum einen aus dem normalen Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro. Hinzu kommen noch ein Sonderausgabenabzug von 36 Euro und der steuerliche Grundfreibetrag, der sich seit dem 1. Januar 2023 auf eine Höhe von 10.908 Euro beläuft. Somit ergibt sich ein steuerlicher Freibetrag für Kapitalerträge bei Kindern und Jugendliche von 11.944 Euro. (Stand 2023). So können auch Eltern und Großeltern beträchtliche Summen für Kinder oder Enkelkinder anlegen. Ein Festgeldkonto bietet eine solide finanzielle Absicherung für den eigenen Nachweis, inklusive der steuerlichen Vorteile.
Einige Dinge müssen für den Steuerfreibetrag für Kinder beachtet werden
Damit Festgeldkonten von Kinder und Jugendliche nicht steuerlich belastet werden können, sollte bereits im Vorfeld eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Dies kann in der Regel ganz schnell und einfach geschehen. Bei der Bank kann dann ein Freistellungsauftrag gestellt werden, in dessen Zuge die Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt werden muss. Ist dies geschehen, sorgt die jeweilige Bank oder Sparkasse automatisch dafür, dass bis zu dem genannten Freibetrag keine Steuern an das Finanzamt abgeführt werden müssen.
Sollte die Beantragung der Nichtveranlagungsbescheinigung versäumt worden sein, so kann auch in diesem Fall schnell konkrete Abhilfe geschaffen werden. Allerdings ist das Prozedere etwas umständlicher, da am Ende des betroffenen Jahres noch einmal eine eigene Steuererklärung für das Kind oder den Jugendlichen gemacht werden muss. Nach Prüfung der jeweiligen Sachlage führt dann das Finanzamt die zu viel bezahlten Steuern wieder zurück.
Die Voraussetzung ist allerdings, dass es sich bei dem Kapital tatsächlich um das Vermögen des Kindes oder des Jugendlichen handelt. Eine Schenkung oder eine Übertragung reicht aus und der Freibetrag für Kinder und Jugendliche kann in Anspruch genommen werden.
Verschiedene Dinge müssen bei einer Schenkung an Kinder unbedingt beachtet werden
Um dem Vorwurf des Gestaltungsmissbrauchs zu entgehen, müssen Eltern bereits im Vorfeld einer Schenkung an ihren eigenen Nachwuchs ein paar Dinge beachten. Ansonsten kann davon ausgegangen werden, dass beispielsweise ein Festgeldkonto für das eigene Kind nur eröffnet worden ist, um in den Genuss des höheren Freibetrags zu kommen. Diese Sachlage würde dann den Tatbestand des Gestaltungsmissbrauchs erfüllen.
Bevor das Geld auf ein Konto transferiert wird, sollten die Eltern einen so genannten Schenkungsvertrag aufsetzen, der in schriftlicher Form die Schenkung festhält. Dieser Vertrag kann auch bei eventuellen Fragen des Finanzamtes vorgelegt werden, was eventuelle Unannehmlichkeiten vermeiden kann. So ein Schenkungsvertrag ist nicht sonderlich kompliziert, aber es ist sicherer und auch einfacher, ihn durch einen Anwalt oder Notar aufsetzen zu lassen, besonders, wenn es sich beispielsweise um sehr große Schenkungen handeln sollte.
Das sollten Eltern beachten
Schenkung kann nur unter bestimmten Bedingungen rückgängig gemacht werden
Vor dem Gesetz gelten Schenkungen als echte Schenkungen, dass heißt, dass es prinzipiell nahezu unmöglich ist, sich das geschenkte Geld nach ein paar Jahren wieder zurück zu holen. Selbst wenn im Schenkungsvertrag verschiedene Klauseln enthalten sind, die das Widerrufsrecht der Eltern bestätigen, hat das keinerlei rechtlichen Bestand. Eltern, die ihre Schenkungen zurück verlangen, müssen nachweisen, dass sie entweder dringend auf das Geld angewiesen sind, weil sie ansonsten beispielsweise in einen absoluten finanziellen Notstand geraten, oder aber weil sie das Kind bedroht oder sogar angegriffen hat. Liegen diese Fälle nicht vor, verbleibt das geschenkte Geld im Eigentum des Kindes.
Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt, so können Kinder und Jugendliche durch die Schenkung auch in den Genuss des erhöhten Sparerfreibetrags kommen und müssen bis zu einer gewissen Höhe keine Steuern von diesen Kapitalerträgen an das Finanzamt abführen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Kinder über kein eigenes Einkommen verfügen. Andernfalls greift nur der normale Sparerfreibetrag.
Wichtig ist auch, dass die Schenkungen eine gewisse Höhe nicht überschreiten dürfen, wenn Eltern der Schenkungssteuer entgehen wollen. Bis zu 400.000 Euro können Eltern ihren Kindern im Verlauf von zehn Jahren schenken, ohne dass die sonst fällige Erbschafts- oder Schenkungssteuer gezahlt werden müsste.
Durch die Einlagensicherung ist das Geld auf Konten gut geschützt
Als Einlagen im Rahmen der so genannten Einlagensicherung wird das Bankguthaben von Privatsparern, aber auch von Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen bezeichnet. In Deutschland besteht zum Einen eine gesetzliche Einlagensicherung, die auf ein Kapital in einer Höhe von maximal 100.000 Euro angewendet werden kann. Zum Anderen bieten aber auch viele Banken und Sparkassen ihren Kunden eine Einlagensicherung an, die weit über die Höchstsumme der gesetzlichen Einlagensicherung hinausgeht. So ist auch Festgeld über 100.000 Euro entsprechend abgesichert, was es den Anlegern erleichtert, ihr jeweiliges Kapital gewinnbringend und vor allen Dingen sicher anzulegen.
Die jeweilige Höhe der freiwilligen Einlagensicherung sollte vor Abschluss eines Festgeldkontos oder dergleichen geprüft werden, wobei die einzelnen Klauseln dafür auch detailliert im jeweiligen Vertrag festgehalten sein müssen. Außerdem kann es sein, dass diese freiwillige Einlagensicherung des jeweiligen Institutes noch an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, die erfüllt sein müssen, damit sich die Klausel erfüllt. In jedem Fall ist es ratsam, alle eventuellen Fragen vorher zu klären.
Gesetzliche Einlagensicherung: Kein Antrag vom Einleger mehr notwendig
Mit dem Mitte Juli 2015 in Kraft getretene Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) wurde nicht nur der Entschädigungsanspruch erweitert, z. B. auf Fremdwährungskonten, sondern auch das Entschädigungsverfahren verbraucherfreundlicher gestaltet.
Sollte nun der Fall eintreten, dass die jeweilige Bank oder das Kreditinstitut die Verbindlichkeiten oder Erträge, die aus Konten, Wertpapieren oder Aktien erwirtschaftet worden sind, nicht mehr zahlen kann, muss der Anleger nicht mehr selber aktiv werden. Das entsprechende Einlagensicherungssystem nimmt Kontakt zum Einleger auf und informiert diesen. Der Einleger muss keinen Antrag stellen, die Entschädigung erfolgt automatisch innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Feststellung des Entschädigungsfalls. Nur wenn sich der Entschädigungsanspruch oberhalb der 100.000 Euro bewegt, muss der Einleger dies dem Einlagensicherungssystem darlegen.
Fazit zur Einlagensicherung
Vor Festlegung des eigenen Kapitals sollte also, neben der Höhe des Zinssatzes und der Laufzeit, immer geprüft werden, in welcher Höhe das eigene Kapital abgesichert ist. Einige Banken in Deutschland gewähren mittlerweile sogar schon eine Einlagensicherung in unbegrenzter Höhe, so dass auch Personen mit großem Vermögen ihr Geld sicher anlegen zu können, ohne eine eventuelle Pleite oder auch Insolvenz der Bank fürchten zu müssen.