Die Zinsen für Spareinlagen sind derzeit alles andere als das Gelbe vom Ei, wodurch Anleger und Sparer immer mehr auf der Suche nach gut verzinsten Anlagearten sind. Und dabei dann auch immer wieder über als sicher beworbene Festzins-Anlagen stoßen – und dort dann auch ihr Geld anlegen. Doch wie sicher sind solche Anlagen mit festem Zinssatz wirklich, oder gibt es gar nur auf einen Teil solcher Anlagen wirklich Sicherheit über die Einlagensicherung?

Vorsicht vor Festzins-Anlagen gilt nicht in jedem Fall, doch immer öfter, so könnte man es wohl mittlerweile am besten beschreiben. Denn ein kleiner, aber sehr wichtiger Punkt wird dabei gerne immer vergessen: nicht jede fest verzinste Geldanlage ist automatisch auch eine Festgeldanlage.

Feste Zinsen, aber keine Sicherheit?

Und genau hier ist dann auch der Unterschied zu finden. Festgeldanlagen sind zumindest in der gesamten Europäischen Union über die in den jeweiligen Staaten geltende Gesetzliche Einlagensicherung abgesichert. Diese gilt bis zu 100.000 Euro je Kunde, und wie gesagt in jedem (!) Land der EU.

Darüber hinaus gibt es in Deutschland noch andere Sicherungssysteme für Einlagen auf Festgeldkonten. Dies ist zum einen der Haftungsverbund der Sparkassen, hierüber sind die Festgelder auf Sparkassen und Landesbanken zu 100 Prozent abgesichert. Es gibt den Haftungsverbund der Volksbanken und Raiffeisenbanken, der die Festgeldkonten auf den Volksbanken und Raiffeisenbanken entsprechend zu 100 Prozent absichert. Und es gibt den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken, welcher der Bankenverband für die Privatbanken in Deutschland ist. Die Sicherungssumme ist über diese Einlagensicherung jedoch recht unterschiedlich hoch, und nicht jede Privatbank ist auch im BdB Sicherungsfonds Mitglied, da dies eine freiwillige Absicherung der Anlagen ist.

Mehr als 40 Festgeld-Anbieter im Vergleich

Das bedeutet, Festgeldkonten sind in Deutschland gut bis sehr gut abgesichert, je nachdem mit unterschiedlicher Höhe. Gültig ist jedoch mindestens die bereits oben genannte Gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro.

Einlagensicherung für Festgeldkonten – nicht für Festzins-Anlagen!

Bei der Einlagensicherung kommt es jedoch nicht darauf an, ob es sich um eine Festzins-Anlage handelt, die mitunter gerne als Festgeldanlage beworben wird, oftmals jedoch gar keine ist, sondern darauf, dass es sich wirklich um ein abgesichertes Festgeldkonto handelt.

Gerade bei den Genussrechten wurde hier immer gerne mit festen Zinsen geworben á la Festgeldanlage, doch wie die Pleite des Windparkfinanzierers Prokon gezeigt hat, macht ein fest angegebener Zinssatz noch lange keine Festgeld aus einer Festzins-Anlage.

Sparer sollten deshalb immer aufpassen, um was für eine Anlageart es sich wirklich handelt, wenn eine Bank oder ein Finanzdienstleister feste Zinsen angibt. Denn zwar ist das Festgeld sicher, doch Festgeld und fest verzinste Anlagen sind nun mal oft zweierlei Paar Stiefel, die sich in einem wesentlichen Punkt unterscheiden, der bereits oben angeführten Einlagensicherung.

Geld zu besten Konditionen anlegen mit dem Festgeldrechner

Eine solche gibt es beispielsweise bei Genussrechten nicht, und auch nicht von Haus aus bei allen anderen festverzinslichen Einlagen. Ein festverzinsliches Wertpapier zum Beispiel ist kein Festgeldkonto, auch wenn es sich auf den ersten Blick so anhören mag. Aber wer sich sicher sein will, dass er sein Geld bei einer wirklichen Festgeldanlage anlegt, der sollte sich genauesten über das Thema Einlagensicherung informieren bzw. informieren lassen – anstatt nur auf die Werbung und die hohen angebotenen Zinsen zu achten.

Denn natürlich sind die Zinsen für Festzins-Anlagen derzeit oft deutlich höher als bei sicheren Festgeldkonten. Doch der Preis für die hohen Zinsen ist dabei das Risiko, welches jeder Anleger dann selbst tragen muss, und für das kein Sicherungssystem in Deutschland oder in einem anderen EU-Land aufkommen wird.

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